Im Bundesgebiet sind im Jahre 2010 ein Viertel weniger an Neuwagen verkauft worden als im Vorjahresvergleichszeitraum. Denn viele Autokäufer bzw. -interessenten haben sich vergegenwärtigt, dass es nicht auf den Herstellungszeitpunkt eines Autos ankommt, wenn es um Qualität geht.
Denn einen Jahreswagen desselben Typs (gegenüber einem Neuwagen) zu erwerben, kann bereits über zehntausend Euro sparen. Dies betrifft nicht nur kleinere Wagengruppen – auch Nutzfahrzeuge, Sport- und Luxuslimousinen können innerhalb eines Jahres ihre volle Wertigkeit und Funktionalität nicht im Geringsten verlieren, jedoch vom Händler werden sie tatsächlich beträchtlich preisgünstiger angeboten.
Auch bei Wagen, die ein halbes oder ganzes Jahr alt sind, besteht (Hersteller-)Garantie – und sie werden mit demselben Service an den Endkunden geliefert. Die Garantie besagt, dass der Verbraucher, der noch innerhalb eines gesamten Jahres nach dem Kauf Schäden am Auto feststellt (die nicht vertraglich beschrieben wurden), diese dem Händler in Rechnung stellen kann. Doch es handelt sich bei einem solchen Geschäft nicht darum, dass der Kunde ein Auto erwirbt, welches in seiner Qualität wie neu erscheint, sondern umgekehrt gilt ebenso: Seines kann er auch in Zahlung geben. Diese Erwägung kann ihm beträchtlich zu Gewinn verhelfen – insbesondere, wenn man als Autohalter jedes Jahr einen anderen Jahreswagen erwirbt und den alten in Zahlung gibt.
Dies jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen: Autohändler nehmen Wagen nur an, wenn diese entsprechend dem Check-Heft gepflegt sind. D. h., nicht nur der äußere (optische) Zustand soll einwandfrei sein (auch im Fahrzeuginnenraum), sondern auch die Inspektionen sollen stets zu den empfohlenen Zeitpunkten erfolgt sein sowie auch die Verschleißteile wie Kupplung, Keilriemen usw. sollen ersetzt sein, um einen günstigen Verrechnungsvorgang zu erwirken.