Sinnvolle Versicherungen fuer Haus-Eigentuemer

Man kann und sollte als Hausbesitzer verschiedene Kategorien in der Versicherungswirtschaft in Betracht ziehen, um keine finanziellen Schäden entstehen zu lassen: Es betrifft dies zum einen die konkrete Bauphase. Nämlich hier ist eine konkrete Rechtsschutzversicherung, eine Feuerrohbauversicherung, eine Bauhelferversicherung, eine Baufertigstellungsversicherung, eine Bauleistungsversicherung und letztlich eine konkrete Bauherrenhaftpflichtversicherung notwendig. Zum anderen, wie oben dargestellt, sind es die Elementarschäden oder auch die Schäden durch äußere Gewalt, die in Form von Versicherungsverträgen abgewehrt werden können. In einzelnen Fällen ist hier auch noch zu einer Öltankversicherung anzuraten, um mögliche Umweltverschmutzungen bezahlen zu können. Ebenso versichern sich Vermieter, die ihr Eigentum Dritten zur Verfügung stellen – Beschädigungen an den Mietobjekten durch Zufall, Fahrlässigkeit oder auch durch Mietnomaden können so bezahlt werden.

Welche Versicherungen erweisen sich im Nachhinein als sinnvoll, wenn man Eigentümer eines Gebäudes oder Hauses ist? Wie der Name schon sagt, die wichtigste Versicherung in diesem Zusammenhang ist tatsächlich auch die Gebäudeversicherung – insbesondere, wenn das Baueigentum kreditfinanziert wurde. Hier sind Leitungswasserschäden versichert oder auch solche, die durch Feuer, Sturm oder Hagel entstehen. Wetterbedingte Schäden sind nicht vorauszusehen.

Ebenso empfiehlt sich stets die Hausratversicherung. Hier sind sämtliche der oben genannten Schäden (aber auch noch mehr) versichert, die sich auf die Gegenstände in den Innenräumen beziehen. Hier sind es Elektroschäden, ein Feuer, ebenfalls Wasserrohrschäden, aber auch Einbrüche und Vandalismus, die hier zur Gänze erstattet werden. Lediglich Bargeld ist nicht oder nur in einer begrenzten Höhe versichert. Doch teure Küchengeräte (auch Einbauküchen), Fernseher, Musikanlagen und vieles mehr werden nur dann versichert, wenn Versicherungsverträge dieser Art auch abgeschlossen wurden.

Tipp: Noch eines darf nicht vergessen werden: Man möge in einer entsprechenden Lage eine Glasversicherung abschließen. Dies betrifft nicht nur großflächige Fensterverglasungen der Innenräume – ebenso nicht nur Spezialanfertigungen, die sich die Eigentümer mit besonderer Überlegung als Überdachverglasung oder Ähnliches haben einsetzen lassen, sondern hier geht es insbesondere um verglaste Wintergärten.